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Familienrecht - Rückforderungen von Zuwendungen
    durch die Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

Es kommt nicht selten vor, dass während einer Ehe größere Anschaffungen anstehen und die Eltern eines Ehepartners finanziell aushelfen, insbesondere beim Erwerb eines Eigenheims. Den Eltern geht es dabei regelmäßig primär um das eigene Kind. Die Verbundenheit mit der Schwiegertochter oder dem Schwiegersohn ist regelmäßig nicht gleich stark ausgeprägt. Zum Problem kann dies im Fall der Ehescheidung werden. Dies verdeutlicht ein neueres Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2011, Az. XII ZR 149/09. Beim Erwerb eines Hausgrundstücks treffen Eheleute regelmäßig die Entscheidung, dass sie zu ½ Bruchteilseigentümer werden. Helfen dann Eltern eines Ehegatten bei der Finanzierung aus, ist dies nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung als Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB zugunsten des Kindes und des Schwiegerkindes anzusehen. Soweit die Ehe scheitert, kann ein Rückforderungsanspruch der Eltern gegen die Schwiegertochter oder den Schwiegersohn in Betracht kommen, wenn der Beteiligung an der Finanzierung des Immobilienerwerbs die erkennbare Erwartung zugrunde lag, dass die Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind Bestand haben werde.

 

Die Einzelheiten, wann ein Rückforderungsanspruch vorliegt und in welcher Höhe dieser bestehen könnte sind äußerst schwierig zu beurteilen. Es kommt hierbei insbesondere auf eine genaue Sachverhaltsermittlung und -analyse an.


Strafrecht - Sachverständigengutachten im Strafprozess

Ein neuerer Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2011, Az. 2 StR 585/10, verdeutlicht, wie bedeutsam die Mitwirkung eines Verteidigers ist, wenn Sachverständige im Rahmen des Sachverhaltsaufklärung und Vermittlung von Fachwissen einbezogen werden. In dem betreffenden Verfahren war eine Begutachtung der Schuldfähigkeit des Angeklagten hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit durch einen psychiatrischen Sachverständigen angeordnet worden. Bei Sachverständigen kommt es vor, dass mit bestimmten Tätigkeiten im Rahmen der Gutachtenerstattung Berufskollegen oder Hilfskräfte beauftragt werden. Die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zieht dieser Praxis Grenzen. Für psychiatrische Gutachten betreffend die Schuldfähigkeit wird klargestellt, dass zumindest die Exploration des Angeklagten nicht auf Dritte übertragen werden darf.

 

Aufgrund der häufig zentralen Bedeutung von Sachverständigengutachten in Strafsachen sollten Sie die Kontrolle des Verfahrens in diesem Bereich unserer Erfahrung überlassen.

 

Verkehrsrecht - Cannabis und Fahrerlaubnis

Cannabiskonsum ist weit verbreitet, gerade unter Jugendlichen und Heranwachsenden. Unabhängig von den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen und möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vergessen junge Menschen häufig, dass es weit reichende Konsequenzen für die Fahrerlaubnis oder deren Erwerb haben kann, wenn staatliche Stellen Feststellungen zum Konsum machen. Im Jugendstrafrecht herrscht grundsätzlich der Erziehungsgedanke vor. Die Auswirkungen von Sanktionen auf das weitere Leben des Jugendlichen werden erwogen und daran orientiert. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26.08.2011, Az. 1 StOLG Ss 156/11, verdeutlicht nunmehr nochmals, dass dies für die Frage der Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB nicht gilt. Insoweit ist allein ausschlaggebend, ob der Jugendliche oder Heranwachsende sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Erzieherische Erwägungen bleiben außen vor. Das Oberverwaltungsgericht Bremen zeigt ferner durch einen Beschluss vom 01.08.2011, Az. 2 B 133/11, auf, dass Auffälligkeiten mit Cannabis für lange Zeit Einfluss haben können. Ein früherer Drogenkonsum soll nach der Entscheidung auch dann zur Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen herangezogen werden können, wenn die Fahrerlaubnis neu erteilt worden ist, nachdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine längere Drogenabstinenz vorliegt.

 

Sobald Sie mit Cannabis auffällig geworden sind, kann daher nur geraten werden, uns aufzusuchen. Wir beraten Sie dann umfassend darüber, wie Sie sich verhalten müssen, damit die Folgen möglichst gering bleiben und begleiten sie straf- und verwaltungsrechtlich professionell.

 

Mietrecht - Heizkostenabrechnung

Die Nebenkosten stellen sich inzwischen häufig als "zweite Miete" dar. Angesichts steigender Energiekosten wird diese Entwicklung fortschreiten. Umso entscheidender ist die korrekte Abrechnung über die Nebenkosten. Die Rechtsprechung hierzu ist inzwischen unüberschaubar. Sie betrifft sowohl die Art und Weise der Abrechnung als auch die einzelnen Abrechnungspositionen. Eine neue wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 01.02.2012, Az. VIII ZR 156/11, getroffen. Die Heizkosten dürfen danach nicht mehr nach dem Abflussprinzip, sondern nur nach dem im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoff abgerechnet werden. Für Mieter ist damit sichergestellt, dass Sie nur für Ihren Verbrauch in Anspruch genommen werden können.

 

Bei Zweifeln hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung stehen wir Ihnen zur Kontrolle zur Verfügung. Für Vermieter gewährleisten wir eine umfassende Beratung zur Konfliktvermeidung.

   

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